Bazooka? Fehlzündung!

von | 04.12.2020

Offizielles Statement zu den “ Novemberhilfen“ von  Michael Dengler, Geschäftsführer der ARAMIS Hotel und Freizeit GmbH

Bazooka? Fehlzündung!

Die Verlängerung des Teil-Lockdowns bis 10. Januar 2021 durch die Hintertür tolerieren wir zum Schutz der Bevölkerung und Eindämmung der Pandemie als Demokraten. Allerdings gilt der Lockdown – nach wie vor – für ALLE Unternehmen innerhalb der betroffenen Branchen.

Damit auch für Verbundunternehmen*. Deshalb sollten diese – zumindest anteilig – auch an den November-/Dezemberhilfen partizipieren. Denn: Jeder Tag zählt!

Der verallgemeinerte Ausschluss von Verbundunternehmen führt zu Wettbewerbsverzerrung und Bedrohung von Existenzen.

Wann endlich solidarisiert sich unsere Branche?

Portraet MD Statement

Auch Verbundunternehmen (z.B. Gasthaus mit Nebenerwerb in der Landwirtschaft) können durch den Lockdown im worst-case bis zu 95% Umsatzverlust erleiden. Sie fallen aber durch das Raster des Kriterienkatalogs und erhalten: NULL Förderung!

Haben Verbundunternehmen keine gesamtwirtschaftliche Bedeutung und/oder weniger Arbeitsplätze?

Unternehmertum ist immer auch Risiko. Dieses nehmen wir als Unternehmer bewusst in Kauf und sehen es auch prinzipiell nicht als Aufgabe des Staates / Landes an, die Unternehmen abzusichern.

De facto wird Unternehmertum durch das „Beschäftigungsverbot“ aber massiv erschwert bzw. verhindert – egal ob Einzel- oder Verbundunternehmen. Entscheidet sich der Staat also für (berechtigte) finanzielle Unterstützung, dann sollte er auch für Chancengleichheit sorgen.

75% oder 70% vs. 0% sind keine Lösung, sondern Wettbewerbsverzerrung.

 

Bei allem Verständnis für den (zeitlichen) Druck, der derzeit in der Politik herrscht und den damit verbundenen Entscheidungen unter Ungewissheit, wünschen wir uns mehr Besonnenheit in den politischen Aktionen.

Ein möglicher Ansatz wäre zumindest eine anteilige Hilfe – analog zum Umsatzanteil innerhalb der Verbundunternehmen.

Dies sollte doch zumindest einmal einen Gedanken wert sein.

*“Verbundunternehmen mit (mehreren) Tochterunternehmen (…) sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80% des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt.“ (Quelle: Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zu Novemberhilfe)

Brief an Bundeswirtschaftsmininster