AGB

ARAMIS

Home 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – HOTEL ARAMIS

A. Hotelvertragsbedingungen

  1. Allgemeines
    Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Diese allgemeinen Hotelvertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu dem das HOTEL ARAMIS (Leistungsträger) üblicherweise mit seinen Gästen Beherbergungs- und Bewirtungsverträge abschließt.
  2. Vertragspartner
    2.1. Als Vertragspartner des Hotels gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
    2.2. Die Leistung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.
  3. Vertragsabschluss – Anzahlung
    3.1. Der Beherbergungsvertrag, auch für Überlassung von Konferenz- und Banketträumen kommt in der Regel durch Annahme der schriftlichen Bestellung des Gastes durch das Hotel zustande und ist bindend (per Unterschrift oder Mail).
    3.2. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.
  4. Beginn und Ende der Beherbergung (Hotelzimmer)
    4.1. Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu beziehen.
    4.2. Das Hotel hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
    4.3. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet oder die Nummer seiner gültigen Kreditkarte bekannt gegeben, so bleibt (bleiben) der Raum (die Räume) bis Mitternacht des geplanten Anreisetages reserviert. Im Falle der Nichtanreise und Bekanntgabe der Kreditkarten-Nr. wird der vereinbarte Mietbetrag mittels Kreditkarte abgebucht (garantierte Buchung).
    4.4. Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10:30 Uhr bei Hotelzimmern freizumachen. Handelt es sich dabei um Tagungsräume erfolgt die Rückgabe des Raumes nach Absprache (Buchung).
  5. Rücktritt vom Vertrag
    5.1. Buchungen sind verbindlich. Es wird vereinbart, dass abweichend von den anerkannten Grundsätzen der Rechtsprechung und Konditionenempfehlung Stornierungen möglich sind. Die Stornofristen und die dem Hotel pauschal verbleibenden Erfüllungsansprüche werden wie folgt vereinbart. Die Stornogebühren resultieren aus den gebuchten Gesamtleistungen.
    5.2. Pauschalierte Stornosätze gültig für Hotelzimmer, Konferenz- und Banketträume, es sei denn Zimmer oder Räume, oder ein Teil aus der Gesamtreservierung können durch das Hotel anderweitig vermietet werden:
    Bis 90 Tage vor Ankunft: 10 %
    Bis 45 Tage vor Ankunft: 20 %
    Bis 28 Tage vor Ankunft: 45 %
    Bis 21 Tage vor Ankunft: 60 %
    Bis 7 Tage vor Ankunft: 70 %
    Unter 7 Tage vor Ankunft: 80 %
    Einen Tag vorher berechnen wir 100 % Logis. Ebenso bei No Show.
    Die Höhe der obigen pauschalierten Stornokosten berücksichtigen die durchschnittlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche, anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung.
    5.3. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Hotel. Sie bedarf der schriftlichen Form.
    5.4. Kontingente, die nicht in Anspruch genommen werden, verfallen kostenfrei zum vereinbarten Optionstermin.
    5.5. Der Auftraggeber hat dem Hotel die garantierte Anzahl der Teilnehmer an Konferenz- oder sonstigen Veranstaltungen spätestens bis 24 Stunden vor der Veranstaltung mitzuteilen (Berechnungsgrundlage).
  6. Haftung des Auftraggebers
    6.1. Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf.
    6.2. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
    6.3. Sollten Hinweise auf die gebuchte Veranstaltung durch z. B. öffentliche Einladungen in den Medien veröffentlicht werden, so bedarf es für die Gestaltung der Genehmigung durch das Hotel.
  7. Störungen und Versicherungen
    7.1. Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
    7.2. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.
  8. Haftung des Hotels für Schäden
    8.1. Das Hotel haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
  9. Beendigung der Beherbergung (Hotelzimmer)
    9.1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, werden analog den Rücktrittsbedingungen (5.1.–5.3) 80 % des vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt.
    9.2. Das Zimmer ist bis 10:30 Uhr zu räumen. Wenn das Zimmer danach noch in Anspruch genommen wird, wird folgendes Entgelt berechnet:
    Von 12 bis 14:00 Uhr: 20 € / Zimmer
    Von 14 bis 16:00 Uhr: 40 € / Zimmer
    Ab 16:00 Uhr: volles Entgelt, abzüglich ersparter Aufwendungen.
  10. Rechnungsfälligkeit
    10.1. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Fakturierungsreklamationen sind unverzüglich unserem Haus mitzuteilen.
  11. Wirksamkeit der Vertragsbedingungen
    11.1. Diese Bedingungen werden mit Bestellung und Annahme anerkannt.
    11.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    12.1. Erfüllungsort ist der Ort, in dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung, da der Gastaufnahmevertrag ursprünglich am Ort des Hotels zu erfüllen ist.
    12.2. Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

B. Bewirtungsvertragsbedingungen

  1. Allgemeines
    Es gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen analog den Hotelvertragsbedingungen: 2.1 / 8.1 / 10.1 / 12.
  2. Vertragspartner
    2.1. Besteller und Veranstalter haften im Zweifelsfalle gesamtschuldnerisch.
  3. Bewirtungsverträge ab 10 Personen kommen durch die stillschweigende Annahme der schriftlichen Bestellung des Gastes durch das Hotel zustande.
  4. Rücktritt
    4.1. Buchungen sind verbindlich. Bei Rücktritt werden nach den anerkannten Grundsätzen der Rechtsprechung und der Konditionenempfehlung des Kartellamtes Gebühren von 60 % des mittleren Umsatzes von vergleichbaren Veranstaltungen erhoben.
    4.2. Eine Reduzierung der bestellten Personenzahl kann innerhalb von 36 Stunden vor dem Veranstaltungstermin in der Rechnungsstellung nicht mehr berücksichtigt werden.
  5. Zusatzleistungen
    5.1. Der Vertragspartner haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Gästen zusätzlich bestellter Speisen, Getränke, Zimmer und Accessoires, es sei denn, dass die Erbringung und Bereitstellung solcher Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

C. Nebenabsprachen

  1. Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.